Falls einer der beiden Ehepartner katholisch und der andere evangelisch ist, gibt es verschiedene Möglichkeiten:
a) Katholische Hochzeit: Die Feier läuft nach katholischem Ritus in einer katholischen Kirche ab.
b) Evangelische Hochzeit: Genau umgekehrt wie bei a): Die Feier läuft nach evangelischem Ritus in einer evangelischen Kirche. Allerdings muss der katholische Ehepartner dafür mit Hilfe des zuständigen katholischen Pfarramtes eine besondere Genehmigung, die sog. Dispens, vom Ortsbischof einholen. Nähere Details werden in einem Gespräch mit dem katholischen Pfarrer erläutert.
c) Ökumenische Hochzeit: Die Feier verläuft nach einem eigenen Ritus, der aus katholischen und evangelischen Elementen zusammengesetzt ist. Der katholische und der evangelische Pfarrer wirken gleichberechtigt bei der Feier mit. Beide führen im Vorfeld ein Gespräch mit dem Brautpaar.
Auch wenn der eine Ehepartner katholisch ist, der andere Ehepartner aber aus der Kirche ausgetreten ist, nicht getauft ist oder zu einer anderen Religion gehört, gibt es die Möglichkeit einer katholischen Eheschließung. Einzelheiten werden dann im Traugespräch mit dem Pfarrer oder Diakon besprochen, etwa die Auswahl der passenden Gebete und Formulierungen.
Einer der Ehepartner war schon einmal verheiratet?
In diesem Fall ist eine weitere Heirat kirchlicherseits meist nicht möglich. Aber wie so oft gilt: Die Ausnahme bestätigt die Regel. Deshalb empfiehlt sich in jedem Fall ein Gespräch mit dem zuständigen Pfarrer oder Diakon, um zu klären, ob die Voraussetzungen für solch eine Ausnahme gegeben sind.