Hochzeit

 
Wir feiern gerne mit Ihnen in einer unseren Kirchen Ihre kirchliche Eheschließung.
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Weitere Informationen erhalten Sie jederzeit im Pfarrbüro.

  

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In diesem Text stecken drei wichtige Aussagen zum Wesen der Ehe: „Gott hat die Menschen als Mann und Frau geschaffen. Die Ehe entspricht also dem Willen des Schöpfers. Die zweite Aussage bezieht sich auf das Gelingen der Ehe. Damit diese gelingt, muss der Mann Vater und Mutter verlassen. Denn Heirat setzt eine Loslösung aus der Abhängigkeit von den Eltern voraus. Die dritte Aussage gibt das Ziel der Ehe vor: Mann und Frau werden ein Fleisch sein. Und so sind sie Zeugen der Einheit zwischen Gott und dem Menschen. Von dieser Aussage Jesu leitet die katholische Theologie ihr Verständnis der Ehe als Sakrament ab.“
 

Viele tun sich schwer mit der Aussage Jesu: „Was aber Gott verbunden hat, das darf der Mensch nicht trennen.“ (Matthäus 19,6) Brautleute versprechen sich bei der Trauung ewige Treue. Aber zugleich sehen sie die erschreckenden Zahlen der Ehescheidungen. Für Jesus entspricht die Unauflöslichkeit der Ehe dem ursprünglichen Willen Gottes und damit auch dem Wesen der ehelichen Beziehung zwischen Mann und Frau. Aber zugleich weiß Jesus auch, dass der Mensch dieses Ideal nicht immer zu erfüllen vermag.
Bei der kirchlichen Trauung empfangen die Eheleute den sogenannten Trausegen. Er soll ihr Vertrauen stärken, dass Gott sie beide stark macht, „in guten und in bösen Tagen“ den Stürmen des Lebens standzuhalten, vor denen keine Ehe gefeit ist. Die Ehe entspringt also nicht nur dem menschlichen Willen, sondern ist ein Sakrament. D.h. sie ist ein heiliges Zeichen, in dem Gott handelt. Es braucht seine Gnade, damit eine Ehe Bestand hat.
 

Der Glaube an Gottes Gnade ist wie das Fundament, auf dem Ehepartner ihr Lebenshaus bauen. Gerade in stürmischen Zeit kann das Wissen: Gott hat unseren Ehebund gesegnet. Er will, dass unser gemeinsamer Weg gelingt! Wie ein Leuchtturm sein, der Orientierung bietet. Denn das Ja der Eheleute zueinander wird bei der kirchlichen Trauung durch den Segen des Priesters (oder des Diakons) besiegelt. Will sagen: Auch Gott spricht sein Ja zu Braut und Bräutigam und zur Liebe, die beide verbindet.
Dieser Glaube ist dann wie ein Raum, in dem Gott selbst wohnt – gewissermaßen das Herz der Beziehung. Eheleute brauchen deshalb immer wieder Zeit füreinander und für diesen Raum des Glaubens, damit sie nicht in der Flut des Alltags untergehen. Nicht umsonst wird bei Hochzeiten darum gerne der Satz zitiert: Ehepaare kommen nur zusammen in den Himmel.
 

Falls einer der beiden Ehepartner katholisch und der andere evangelisch ist, gibt es verschiedene Möglichkeiten:

a) Katholische Hochzeit: Die Feier läuft nach katholischem Ritus in einer katholischen Kirche ab.

b) Evangelische Hochzeit: Genau umgekehrt wie bei a): Die Feier läuft nach evangelischem Ritus in einer evangelischen Kirche. Allerdings muss der katholische Ehepartner dafür mit Hilfe des zuständigen katholischen Pfarramtes eine besondere Genehmigung, die sog. Dispens, vom Ortsbischof einholen. Nähere Details werden in einem Gespräch mit dem katholischen Pfarrer erläutert.
 
c) Ökumenische Hochzeit: Die Feier verläuft nach einem eigenen Ritus, der aus katholischen und evangelischen Elementen zusammengesetzt ist. Der katholische und der evangelische Pfarrer wirken gleichberechtigt bei der Feier mit. Beide führen im Vorfeld ein Gespräch mit dem Brautpaar.
 
Auch wenn der eine Ehepartner katholisch ist, der andere Ehepartner aber aus der Kirche ausgetreten ist, nicht getauft ist oder zu einer anderen Religion gehört, gibt es die Möglichkeit einer katholischen Eheschließung. Einzelheiten werden dann im Traugespräch mit dem Pfarrer oder Diakon besprochen, etwa die Auswahl der passenden Gebete und Formulierungen.

Einer der Ehepartner war schon einmal verheiratet?
In diesem Fall ist eine weitere Heirat kirchlicherseits meist nicht möglich. Aber wie so oft gilt: Die Ausnahme bestätigt die Regel. Deshalb empfiehlt sich in jedem Fall ein Gespräch mit dem zuständigen Pfarrer oder Diakon, um zu klären, ob die Voraussetzungen für solch eine Ausnahme gegeben sind.
 

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